Für Hitzeschutzbeauftragte · Technische Leitung · Pflegedienstleitung

Hitzeschutzplan umsetzen — wir übernehmen den technischen Teil

Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Hitzeschutzpläne. Auf dem Papier stehen sie schnell — die technischen Maßnahmen sind der schwierige Teil. refrigerium richtet kühle Räume ein, liefert mobile Klimageräte und rüstet hygienegerechte Dauerlösungen nach.

Ausgangslage

Der Plan steht — jetzt zählt die Umsetzung

Mit dem Musterhitzeschutzplan des Bundes für Krankenhäuser und der bundeseinheitlichen Empfehlung für Pflegeeinrichtungen ist Hitzeschutz zur Leitungsaufgabe geworden. Drei Anforderungen kommen dabei fast immer zusammen:

Anforderung 01

Kühle Räume bereitstellen

Hitzeschutzpläne sehen kühle Aufenthalts- und Rückzugsräume für vulnerable Patienten und Bewohner vor — mit Technik, die für medizinische Bereiche geeignet ist.

Anforderung 02

Arbeitsschutz erfüllen

Für Mitarbeitende gilt die ASR A3.5: ab mehr als +26 °C soll der Arbeitgeber Maßnahmen prüfen, ab mehr als +30 °C muss er wirksame Maßnahmen ergreifen.

Anforderung 03

Hygiene einhalten

Jede Kühlmaßnahme braucht die Freigabe der Krankenhaushygiene: Filterkonzept, kontrollierte Kondensatableitung, Reinigungsplan, keine Zugluft auf Patienten.

Unsere Umsetzung

Drei Stufen — von sofort bis dauerhaft

01

Soforthilfe bei Hitzewelle

Mobile Monoblock-Klimageräte mit Abluftschlauch, Miete oder Kauf — inklusive Aufstellung, Fensterabdichtung, Einweisung und Reinigungsplan. Geeignet als wirksame technische Maßnahme nach ASR A3.5.

02

Kühle Räume für die Hitzesaison

Wir bewerten mit Ihnen, welche Räume sich als kühle Rückzugsräume eignen, berechnen die Kühllast und statten sie passend aus — abgestimmt mit Technik, Arbeitsschutz und Hygiene.

03

Dauerhafte Nachrüstung in Hygieneausführung

Dezentrale Sekundärluftkühlgeräte nach VDI 6022 und DIN 1946-4 — mit zweistufiger Filtration, kontrollierter Kondensatableitung und Wartungskonzept. Die Lösung, die nach dem Sommer bleibt.

Die Eignung wird je Raum und Raumklasse bewertet — OP-Räume (Raumklasse I) gehören ausdrücklich nicht zum Einsatzbereich. Details zur Hygiene-Kompetenz: Wir verstehen Krankenhaus-Hygiene.

Reaktionszeit

Schnell, wenn es darauf ankommt

48 h

Vor-Ort-Check

Innerhalb von 48 Stunden prüfen wir Stromlast, Fensterabdichtung, Brandschutz, Stolperfallen und Kondenswasserableitung in Ihren Räumen.*

72 h

Einsatzbereit

Innerhalb von 72 Stunden nach Freigabe sind die mobilen Geräte geliefert, aufgestellt, abgedichtet und Ihr Personal ist eingewiesen.*

* Innerhalb unseres Einsatzgebiets und nach Geräteverfügbarkeit; die verbindliche Zusage erhalten Sie im Erstgespräch. Während laufender Hitzewellen sind Mietgeräte marktweit knapp — mit einer Bereitschaftsvereinbarung (unten) sichern Sie sich Ihr Kontingent vor der Saison.

Vorsorge statt Notfall

Hitze-Bereitschaft: vorbereitet in die Saison

Wenn die Hitzewelle da ist, sind Mietgeräte ausverkauft und Handwerkstermine knapp. Mit einer Bereitschaftsvereinbarung drehen Sie die Reihenfolge um:

  • Frühjahrs-CheckVor-Ort-Begehung vor der Saison: geeignete Räume, Stromlast, Fensterabdichtung, Kondensatführung.
  • Reserviertes KontingentFür Ihre Einrichtung vorgehaltene Geräte — abrufbar, wenn die Hitzewarnung kommt.
  • Fertige FreigabeReinigungsplan, Aufstellplan und Hygiene-Unterlagen liegen abgestimmt in der Schublade — keine Genehmigungsschleife im Juli.
  • Abruf bei HitzewarnungEin Anruf genügt: Lieferung, Aufstellung und Einweisung nach vereinbarter Reaktionszeit.

Kostenloser Leitfaden

Leitfaden: Mobile Kühlung im Haus schnell freigeben

Fünf Schritte von der Temperaturmessung bis zur Freigabe durch Technik, Arbeitsschutz und Krankenhaushygiene — inklusive Musterformulierung für den internen Antrag und Technik-Checkliste. Als PDF zum Weitergeben an Stationen und Wohnbereiche.

  • Schritt-für-SchrittDokumentation, Antragsweg, Gerätewahl, Reinigungsplan, Technik-Check.
  • MusterformulierungFertiger Text für die E-Mail an die technische Leitung.
  • ASR-A3.5-ArgumenteDie Temperaturschwellen 26/30/35 °C sachlich aufbereitet.

Leitfaden anfordern

* Pflichtfeld — der Download startet direkt nach dem Absenden.

Weiterdenken

Aus der Sofortlösung wird die Dauerlösung

Diesen Sommer

Mobil überbrücken

Mobile Geräte kühlen sofort — und liefern nebenbei die Erfahrungswerte: Welche Räume sind kritisch, welche Kühllast wird real gebraucht?

Danach

Hygienegerecht nachrüsten

Auf dieser Basis planen wir die dauerhafte Lösung: dezentrale Sekundärluftkühlgeräte in Hygieneausführung — inklusive Kühllastberechnung, Kondensat- und Wartungskonzept. Mietkosten und Erkenntnisse gehen nicht verloren, sie fließen in die Planung ein.

Finanzierung

Förderung: Wir prüfen, was für Ihr Haus möglich ist

Für fest installierte Kälte- und Klimaanlagen gibt es aktuell Förderprogramme von Bund und Freistaat. Wir prüfen für Sie, ob Ihre geplante Anlage förderfähig ist, liefern die technischen Antragsunterlagen — und steuern den Ablauf so, dass die Förderung nicht am Timing scheitert.

Bund

BAFA Kälte-Klima-Richtlinie

Zuschüsse für stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln (z. B. R290). Antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, gemeinnützige Träger und Unternehmen. Anträge bis 31.12.2026.

Bayern

Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR)

Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft fördert der Freistaat Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit 50 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge bis 31.12.2026.

Ausblick

AnpaSo — sobald das Fenster öffnet

Das Bundesprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" ist derzeit pausiert. Wir bereiten Ihren Antrag mit Ihnen vor, damit Sie bei Öffnung eines neuen Förderfensters am ersten Tag einreichen können.

  • Förder-CheckBeim Vor-Ort-Check prüfen wir mit, ob Ihr Vorhaben in ein aktuelles Programm passt (Kältemittel, Anlagentyp, Trägerschaft).
  • Technische UnterlagenAnlagenspezifikation, Effizienznachweise und förderkonform strukturiertes Angebot — der Teil des Antrags, an dem es meist hakt.
  • Richtiges TimingMit dem Vorhaben darf erst nach dem Zuwendungsbescheid begonnen werden — wir planen die Beauftragung entsprechend.

Wichtig der Ehrlichkeit halber: Mobile Mietgeräte sind grundsätzlich nicht förderfähig — Förderung betrifft fest installierte Anlagen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber im Einzelfall; die Antragstellung erfolgt durch Ihre Einrichtung, wir liefern die technische Zuarbeit.

Nächster Schritt

Hitzeschutzplan in der Schublade — Umsetzung offen?

Wir besprechen Ihre Räume, Prioritäten und Budgetrahmen — unverbindlich und konkret.

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